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   OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08   

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https://dejure.org/2008,17260
OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,17260)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,17260)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 U 9/08 (https://dejure.org/2008,17260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrag zur Erstellung einer Biografie als ein Werkvertrag gem. § 631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Regelungen und Wertungen eines Vertrages als Ausgangspunkt der ergänzenden Vertragsauslegung; Vergütungsanspruch des Biografen bei fristgemäßer Kündigung durch den ...

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Rechtsnatur des Vertrags zur Erstellung einer Biografie - Zum Vergütungsanspruch des Biografen bei fristgemäßer Kündigung durch den Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 779
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen, die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (st. Rspr., etwa BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422; BGH NJW 2002, 2310; BGH NJW 1988, 2099, 2100, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen, die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (st. Rspr., etwa BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422; BGH NJW 2002, 2310; BGH NJW 1988, 2099, 2100, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2008 - 2 U 9/08
    Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen, die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (st. Rspr., etwa BGH NJW-RR 2005, 1421, 1422; BGH NJW 2002, 2310; BGH NJW 1988, 2099, 2100, jeweils m.w.N.).
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